Frankreich gehört aus unserer Sicht zu den wohnmobilfreundlichsten Ländern Europas mit tausenden offiziellen Stellplätzen („Aires de Camping-Car“). Wildcampen im engeren Sinn ist grundsätzlich verboten, einfaches Parken (z. B. auf einem Wanderparkplatz) ist rechtlich nicht per se untersagt, kann aber örtlich eingeschränkt sein. Besonders an Küsten, in Naturparks und Innenstädten kann es problematisch sein. Schilder mit „Camping interdit“ oder „Stationnement interdit aux camping-cars“ sollte man ernst nehmen.
Ich kenne das Gefühl, mit einem 18-Tonnen-Bus zum ersten Mal über eine französische Landstraße zu fahren und nicht genau zu wissen, welches Schild jetzt für mich gilt und welches nicht. Genau für diese Unsicherheit schreibe ich diesen Abschnitt, nicht als trockene Vorschriftenliste, sondern als das, was ich selbst vor der Fahrt gerne gewusst hätte.
Technische Kontrolle (Contrôle Technique)
Für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen läuft die Prüfung ähnlich wie in Deutschland: erste Kontrolle vier Jahre nach Erstzulassung, danach alle zwei Jahre. Für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen, also für viele größere Reisemobile und insbesondere umgebaute Busse wie meinen, gilt das strengere Regime für Nutzfahrzeuge, mit mehr Prüfpunkten und einem speziellen Prüfzentrum (z. B. Dekra oder Norisko), das auf Schwerfahrzeuge zugelassen ist. Hier gibt es dann 1 bis 2 Jahresfristen.
Kurz gesagt: Unter 3,5 t = wie ein normales Auto, alle 2 Jahre. Über 3,5 t = wie ein Lkw, eigenes Prüfzentrum, häufigere Kontrolle. Der Unterschied ist nicht kosmetisch: Wer das ignoriert, findet vor Ort kein Prüfzentrum, das sein Fahrzeug überhaupt annimmt.
Wir wurden die letzten 4 Jahre zweimal in Frankreich kontrolliert – aber eher aus Neugier als aus einem technischen Problem heraus. Das erste Mal an einer grünen Grenze zwischen Spanien und Frankreich. Da fragte mich der Polizist (auf deutsch…) Löcher in den Bauch wie und warum, und Holz, und selber gemacht…
Das zweite mal kurz vor Monaco. Dort warnten uns Polizisten vor den vielen „Illegalen“. Sie gaben uns eher wertvolle Tipps zum sicheren (und freien) Parken. Und wollten wissen, wie lange wir mit unserem Wasser und Solar frei stehen können.
Was speziell für schwere Wohnmobile gilt
Seit 2021 müssen Fahrzeuge über 3,5 Tonnen in Frankreich mit einem „Toter-Winkel“-Aufkleber („Angles Morts“) an beiden Seiten und am Heck ausgestattet sein. Das betrifft praktisch jeden umgebauten Bus oder jedes schwere Wohnmobil. Bei Fehlen drohen zwar aktuell eher Ermahnungen als Bußgelder, ganz ohne Aufkleber unterwegs zu sein, lohnt sich aber nicht.
Meine ehrliche Meinung: Für 5 Euro Aufkleber ein Bußgeldrisiko einzugehen, ist einer der unnötigsten Fehler, die ich bei anderen Campern immer wieder sehe. Wir nutzen Magnetschilder, schnell dran, und schnell wieder weg.
Zusätzlich gelten für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen eigene Regeln bei Verkehrsschildern: Ein durchgestrichenes LKW-Symbol betrifft in der Regel nur den gewerblichen Güterverkehr, nicht Wohnmobile – außer es ist ausdrücklich mit „AUX CAMPING-CARS“ ergänzt. Schilder zu Höhe, Breite, Länge und Achslast gelten dagegen immer, auch wenn sie unter einem LKW-Verbotsschild stehen.
Umweltzonen (Crit’Air)
In vielen größeren Städten – allen voran Paris und Lyon – gelten mittlerweile Low-Emission-Zonen (ZFE), in denen Fahrzeuge ohne oder mit schlechter Crit’Air-Einstufung eingeschränkt oder ganz ausgeschlossen werden. Die Zahl dieser Zonen wächst spürbar; wer mit einem älteren Fahrzeug unterwegs ist, sollte das vor der Einfahrt in größere Städte prüfen.

Wobei, wir waren mit unserem Hymer Camp 55 2022 in Paris. Für das WoMo hatten wir keine Freigabe aufgrund der Schadstoffklasse. Der Mietwagen hätte uns aber an diesem „Christi Himmelfahrt“ 1000 € gekostet. Das Bußgeld für die nicht vorhandene Plakette 35€. Somit sind wir trotzdem mit dem WoMo gefahren und haben 200 m neben dem Eiffelturm geparkt.
Weitere Praxis-Punkte für die Fahrt selbst
- Radarwarngeräte sind strikt verboten – bei Entdeckung droht Beschlagnahmung, bei fest eingebauten Geräten sogar die Einziehung des gesamten Fahrzeugs
- Warndreieck und Warnweste sind Pflicht, bei Panne oder Unfall auf Autobahn/Schnellstraße muss die Warnweste schon vor dem Aussteigen angezogen werden
- Telefonieren nur mit Freisprechanlage und externem Lautsprecher/Mikrofon – Headsets sind verboten
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Weitere Infos: unser Energierechner
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